Da im Landkreis Miltenberg die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten hat, gilt ab Montag, den 19.10.2020 laut des Rahmenhygieneplans des Kultusministeriums folgende Regelung:
Alle Schülerinnen und Schüler werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht verpflichtet.
Weitere Hinweise zu den verschiedenen Fachunterrichten (Sport, WG, Soziales, Technik, Wirtschaft, Religionsunterricht) erhalten die Kinder von den Klassenleitern.
Bitte geben Sie ihrem Kinde 2-3 Ersatzmasken mit, damit während des Tages gewechselt werden kann!
Hinweise zum Vorgehen bei COVID
Verdachts- bzw. Kontaktfällen
- Bitten lassen Sie Ihre Kinder bei Erkältungssymptomen zum Schutz aller Personen zu Hause.
- Hat die Schule Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen, nimmt die Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Staatlichen Gesundheitsamt auf.
- Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen und Abläufe.
- Betroffene werden über das Gesundheitsamt kontaktiert und über notwendige Maßnahmen wie z.B. Quarantäne informiert.
- Die Schulleitung setzt die notwendigen Vorgaben und Maßnahmen des Gesundheitsamtes um. Die Schulleitung hat keine Entscheidungsmöglichkeit bezüglich der Quarantäne einzelner Schüler oder Klassen.
gez. Schulleitung